Vertrag zur Auftragsverarbeitung

nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO · gilt für Dogs Eat Better Medical

Dieser Vertrag gilt für Nutzer der Mitgliedschaft „Dogs Eat Better Medical", die über die Besitzerverwaltung personenbezogene Daten ihrer eigenen Klienten (Patientenbesitzer) verarbeiten. Er ist Bestandteil der AGB und wird mit dem Abschluss einer Medical-Mitgliedschaft als vereinbart wirksam.

Auftraggeber (Verantwortlicher)

Der Nutzer der „Dogs Eat Better Medical"-Mitgliedschaft, der diesem Vertrag zustimmt (identifiziert über die bei der Registrierung erfassten Account-Daten) — nachfolgend „Auftraggeber".

Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter)

Tobias Groganz, Dogs Eat Better, Weiherweg 2, 83083 Riedering, Deutschland — nachfolgend „Auftragnehmer".


1. Gegenstand und Dauer der Vereinbarung

Der Auftrag umfasst die Bereitstellung der Besitzerverwaltung im Rahmen von Dogs Eat Better Medical — die Speicherung und Verwaltung der vom Auftraggeber eingegebenen personenbezogenen Daten seiner Klienten (Patientenbesitzer). Der Auftragnehmer verarbeitet dabei personenbezogene Daten für den Auftraggeber im Sinne von Art. 4 Nr. 2 und Art. 28 DSGVO auf Grundlage dieses Vertrages.

Die vertraglich vereinbarte Dienstleistung wird ausschließlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht (Datenhaltung Supabase Irland, Hosting Vercel Region Frankfurt). Jede Verlagerung in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind.

Der Vertrag beginnt mit der Zustimmung des Auftraggebers und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen; er endet mit Beendigung der Medical-Mitgliedschaft. Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Frist kündigen, wenn ein schwerwiegender Verstoß des Auftragnehmers gegen Datenschutzvorschriften oder diesen Vertrag vorliegt.


2. Art und Zweck der Verarbeitung, Datenarten, betroffene Personen

Zweck: Verwaltung der Klienten des Auftraggebers (Kontaktdatenpflege) im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit. Art der Verarbeitung: Erheben, Speichern, Anzeigen, Ändern und Löschen. Art der Daten: Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie Freitext-Notizen des Auftraggebers zu seinen Klienten. Kategorien betroffener Personen: Klienten/Kunden des Auftraggebers (Hundebesitzer). Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind nicht Gegenstand der Verarbeitung.


3. Rechte, Pflichten und Weisungsbefugnisse des Auftraggebers

Für die Zulässigkeit der Verarbeitung (Art. 6 Abs. 1 DSGVO) sowie für die Wahrung der Betroffenenrechte (Art. 12–22 DSGVO) ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftragnehmer leitet erkennbar an den Auftraggeber gerichtete Anfragen unverzüglich weiter. Weisungen erteilt der Auftraggeber in der Regel schriftlich oder in dokumentierter elektronischer Form; mündliche Weisungen sind unverzüglich zu bestätigen. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der Einhaltung der technischen und organisatorischen Maßnahmen zu überzeugen.


4. Weisungsberechtigte / Weisungsempfänger

Weisungsberechtigt ist der Auftraggeber als Inhaber des Medical-Accounts. Weisungsempfänger beim Auftragnehmer ist Tobias Groganz (hallo@dogseatbetter.com). Für Weisungen zu nutzende Kanäle: E-Mail sowie die In-App-Funktionen der Besitzerverwaltung.


5. Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach Weisung des Auftraggebers und nicht für eigene Zwecke; Kopien werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Die für den Auftraggeber verarbeiteten Daten werden von sonstigen Datenbeständen strikt getrennt. Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber angemessen bei Betroffenenrechten (Art. 12–22), beim Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten und bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 28 Abs. 3 lit. e und f DSGVO); technisch ermöglicht die Besitzerverwaltung dem Auftraggeber das eigenständige Bearbeiten und Löschen seiner Klientendaten.

Der Auftragnehmer wahrt die Vertraulichkeit, auch nach Vertragsende; im Einzelbetrieb gilt dies als Eigenverpflichtung des Inhabers (Art. 28 Abs. 3 lit. b, Art. 29 DSGVO). Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt, da keine Bestellpflicht besteht; Ansprechpartner für den Datenschutz ist Tobias Groganz (hallo@dogseatbetter.com).


6. Mitteilungspflichten bei Verletzungen des Datenschutzes

Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Störungen, Verstöße und den Verdacht auf Datenschutzverletzungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden mit, insbesondere im Hinblick auf dessen Pflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO, und unterstützt ihn dabei angemessen. Meldungen nach Art. 33/34 DSGVO für den Auftraggeber erfolgen nur nach vorheriger Weisung.


7. Unterauftragsverhältnisse (Subunternehmer)

Der Auftraggeber erteilt die allgemeine Genehmigung, die nachfolgend genannten Subunternehmer mit der Verarbeitung zu beauftragen. Über beabsichtigte Änderungen (neue oder ersetzte Subunternehmer) informiert der Auftragnehmer vorab; der Auftraggeber kann widersprechen (Art. 28 Abs. 2 DSGVO). Eine Beauftragung in Drittstaaten erfolgt nur unter den Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO.

Resend, Google Workspace und Sentry verarbeiten keine Klientendaten des Auftraggebers und sind daher keine Subunternehmer im Sinne dieses Vertrages.


8. Technische und organisatorische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO)

Der Auftragnehmer gewährleistet ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau (Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit, Belastbarkeit). Die konkreten Maßnahmen umfassen u. a.: Verschlüsselung in transit (TLS/HSTS) und at rest, Zugriffskontrolle über serverseitig validierte Authentifizierung und Row-Level-Security, Pseudonymisierung sicherheitsrelevanter Protokolldaten, Eingabevalidierung, Protokollierung sicherheitsrelevanter Ereignisse sowie Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung (Dependency-Scanning, Audits). Der Auftragnehmer überprüft die Wirksamkeit mindestens jährlich (Art. 32 Abs. 1 lit. d DSGVO). Die Maßnahmen dürfen weiterentwickelt werden, ohne das vereinbarte Schutzniveau zu unterschreiten.


9. Pflichten nach Beendigung des Auftrags

Nach Beendigung löscht der Auftragnehmer sämtliche im Auftrag verarbeiteten Daten datenschutzgerecht bzw. lässt sie löschen und bestätigt dies auf Anforderung mit Datumsangabe; eine weitere Speicherung erfolgt nur, soweit gesetzlich vorgeschrieben. Der Auftraggeber kann seine Daten zuvor über die Export-Funktion sichern.


10. Vergütung

Die Leistungen der Auftragsverarbeitung sind mit der Vergütung für die Medical-Mitgliedschaft abgegolten. Eine gesonderte Vergütung wird nicht vereinbart.


11. Haftung

Auf Art. 82 DSGVO wird verwiesen.


12. Sonstiges

Für Nebenabreden ist die Schriftform oder ein dokumentiertes elektronisches Format erforderlich. Wird das Eigentum oder werden die verarbeiteten Daten beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter, ein Insolvenzverfahren o. Ä. gefährdet, verständigt er den Auftraggeber unverzüglich. Die Einrede des Zurückbehaltungsrechts (§ 273 BGB) hinsichtlich der verarbeiteten Daten ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.


Zustandekommen des Vertrages

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 16) und wird mit dem Abschluss einer Dogs Eat Better Medical-Mitgliedschaft als vereinbart wirksam. Nach Art. 28 Abs. 9 DSGVO genügt die elektronische Form; eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich. Maßgeblicher Zeitpunkt ist die Annahme der AGB.

Stand: Juni 2026